Mit dem Begriff „Dual-Use“ wird die grundsätzliche Verwendbarkeit von Technologien oder Gütern sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken bezeichnet. Hierunter fallen nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Güter wie Software, Daten und Wissensbestände verschiedenster Art, deren Weitergabe gesetzlichen Regelungen unterworfen ist. Die zentrale Rechtsgrundlage stellt die europäische Dual-Use-Verordnung (EU-Verordnung 2021/821) dar, deren Neufassung im September 2021 in Kraft getreten ist.
● Warum ist das Dual-Use-Thema für Hochschulen relevant? Und welche Implikationen hat es für internationale Wissenschaftskooperationen?
● Gibt es Verfahren und Abstimmungsprozesse, die zur Bestimmung sensibler Forschungsgüter herangezogen werden können? Gibt es neben Justiziariaten weitere relevante Ansprechpartnerinnen und -partner?
● Welche unterschiedlichen Ansätze verfolgen Hochschulen in europäischen Nachbarländern im Bereich der Dual-Use-Compliance?
● Inwiefern sind die Ansätze europäischer Nachbarländer von Relevanz für die Ausgestaltung von internationalen Kooperationen deutscher Hochschulen?
Diese und weitere Fragen greift die Veranstaltungsreihe „Dual-Use in internationalen Wissenschaftskooperationen“ auf und bietet eine Plattform für den Austausch mit Expertinnen und Experten aus dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Wissenschaft und Wissenschaftsmanagement.
Mit unseren kommenden Online-Veranstaltungen knüpfen wir an die lebhaften Diskussionen und das große Interesse an den vorangegangenen Dual-Use-Reihen 2022 und 2023 an. Die bisherigen Veranstaltungen haben gezeigt: Kooperationen in der Wissenschaft bergen oft erhebliche exportrechtliche und Dual-Use-Risiken. Involvierte Akteure äußern oftmals Unsicherheit darüber, wie sich gesetzliche Bestimmungen konkret auf ihre Partnerschaften auswirken und wie sie diese Risiken in der Praxis bewältigen können. Bereits die Definition von „Dual-Use“ ist umstritten und erlangt keinen Konsens. Ein jüngst veröffentlichtes Weißbuch der EU-Kommission hat die Diskussion um diesen Begriff neu entfacht und zusätzliche Fragen aufgeworfen. Angesichts der aktuellen geopolitischen Lage und des wachsenden Bedarfs an militärischen Technologien wird über eine Erweiterung oder Neuausrichtung von EU-Forschungsprogrammen nachgedacht. Diese Anregungen sollten auch das Risiko des „Nicht-Kooperierens“ mit einbeziehen, das durch eine zu strenge Auslegung der bestehenden Vorschriften entstehen kann.
Die zwei Veranstaltungen im KIWi Connect-Format bieten eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen Hochschulen. Zielgruppen sind Justiziariate, Compliance- und Exportkontrollstellen sowie Forschende, Projektverantwortliche an Hochschulen und Vertreterinnen und Vertreter des Wissenschaftsmanagements (Leitungsebene, International Offices, Querschnittseinrichtungen).
Ziel unserer Veranstaltungsreihe ist, die Sensibilisierung zu den Themen Exportkontrollrecht und Dual-Use fortzusetzen und über ausgewählte Fragen und aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Zum Programm gelangen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Dokumentationsseite.